Liebe Besucherinnen und Besucher,
Liebe Angehörige,
Ab 03.05.2022 sind Besuche unserer Patienten wieder möglich. Der Besuch von isolierungspflichtigen (z.B. Covid-19 oder anderen Infektionskrankheiten) Patienten ist weiterhin nicht gestattet.
Zutritt ist erlaubt mit:
- Tagesaktuellem (nicht älter als 24 Stunden) negativen Testergebnis aus zertifizierten Testzentrum
Zudem gilt:
- max. ein Besuch täglich von max. 2 Personen
- Besuchszeit ist 14:00-18:00Uhr, aber maximal 1 Stunde. Eine Terminbuchung und Registrierung* VORAB ist nötig! Bei spontanen Besuchen kann der Einlass nicht garantiert werden.
- Besucher müssen während dem gesamten Aufenthalt eine FFP2 Maske tragen und 1,5m Abstand zum Patienten einhalten.
* Besucher müssen sich vorab unter smk.besuchssystem.de registrieren und einen Besuchstermin, sozusagen ihre „Eintrittskarte“ buchen, bei einem spontanen Besuch ohne vorheriger Registrierung und Terminbuchung ist der Einlass nicht garantiert. Die benötigte Fallnummer erhalten sie von der Station, dem Patienten selbst oder an der Pforte.
Von diesen Regelungen ausgenommen sind:
- Seelsorgerinnen und Seelsorger
- Behördliche Personen zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben (z.B. Notare, Anwälte, Amtsträger)
- Besuche im Rahmen einer Behandlung einer Palliativversorgung
- Besuche als Sterbebegleitung
→ Besuch im Krankenhaus anmelden
Anleitung:
1. Sie benötigen vorab die Fallnummer des Patienten. Erfragen Sie diese beim Patient selbst oder ggf. beim Stations- oder Pfortenpersonal.
2. Zur Registrierung müssen Sie Kontaktdaten inkl. Telefon und Email hinterlegen.
3. Die Anmeldeinformation mit QR-Code wird Ihnen anschließend per Email zugesandt. Sie können diese ausdrucken oder in digitaler Form (auf dem Handy) am Empfang vorzeigen.
4. Ein kontaktloser Check-In und Check-Out ist am Empfang des Krankenhauses erforderlich.
5. Über den Link in der Email können Sie später auch weitere Besuche buchen, eine neue Registrierung ist nicht mehr erforderlich.
6. Unter Umständen muss der Einlass trotz Registrierung verwehrt werden, wenn es bspw. aus medizinischen Gründen eine Indikation hierzu gibt.